Renovierung

Die 15-%-Grenze bei Renovierungen

Wer eine Wohnung kauft und gleich renoviert, will die Kosten sofort von der Steuer absetzen. Doch übersteigen sie in den ersten drei Jahren 15 % der Gebäudekosten, kippt alles in die Abschreibung – und aus einer Erstattung im ersten Jahr wird ein Steuervorteil über 50 Jahre.

Im Immobilien-Renditerechner trägst du deine Maßnahmen mit Jahr und Kosten ein – ein Balken zeigt, wie viel von der 15-%-Grenze noch frei ist.

15-%-Grenze prüfen

Die Regel

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG werden Instandsetzungs- und Modernisierungskosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten, wenn sie

Dann sind sie nicht als Erhaltungsaufwand sofort absetzbar, sondern werden mit dem Gebäude abgeschrieben – bei 2 % AfA über 50 Jahre. Wird die Grenze erst im dritten Jahr überschritten, ändert das Finanzamt auch die Bescheide der Vorjahre.

Was mitzählt – und was nicht

Mehrere Maßnahmen geplant? Der Maßnahmenplan im Rechner zählt alle der ersten drei Jahre zusammen und warnt, bevor du die Grenze reißt.

Rechenbeispiel

Wohnung für 280.000 €, Gebäude-Anschaffungskosten 234.297 € (75 % Gebäudeanteil inkl. Nebenkosten). Die Grenze liegt bei 35.145 € netto, das sind 41.822 € brutto. Zu versteuerndes Einkommen 60.000 €:

Renovierung im 1. JahrSteuerliche BehandlungSteuererstattung im 1. Jahr
40.000 € brutto (33.613 € netto)unter der Grenze: sofort absetzbar14.233 €
45.000 € brutto (37.815 € netto)über der Grenze: nur 900 € AfA pro Jahr3.837 €

5.000 € mehr Renovierung kosten hier also gut 10.000 € Steuererstattung im ersten Jahr – das Geld kommt erst über Jahrzehnte zurück.

So hältst du die Grenze ein

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Häufige Fragen

Was ist die 15-%-Grenze?

Renovierst du in den ersten drei Jahren nach dem Kauf für mehr als 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (netto), werden alle diese Kosten zu Herstellungskosten und nur noch über die AfA abgeschrieben.

Zählen Schönheitsreparaturen mit?

Ja. Auch Malerarbeiten und andere Schönheitsreparaturen zählen zu den Kosten, die gegen die 15-%-Grenze gerechnet werden.

Ist die Grenze brutto oder netto?

Netto, also ohne Umsatzsteuer. Abgesetzt wird beim Privatvermieter aber der Bruttobetrag.

Was passiert, wenn ich die Grenze im dritten Jahr überschreite?

Dann werden rückwirkend alle Maßnahmen der drei Jahre zu Herstellungskosten, und das Finanzamt ändert auch die bereits ergangenen Bescheide.

Ab wann läuft die Drei-Jahres-Frist?

Ab der Anschaffung, in der Regel dem Übergang von Nutzen und Lasten laut Kaufvertrag.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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